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   VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18   

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VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18 (https://dejure.org/2019,11351)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.04.2019 - 1 K 1211/18 (https://dejure.org/2019,11351)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. April 2019 - 1 K 1211/18 (https://dejure.org/2019,11351)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Neustadt, 10.12.2018 - 5 K 754/18

    Waffenrechtrechtliche Unzuverlässigkeit bei Überlassen der Waffe an einen

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Bei der auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellenden Prognose ist daher der allgemeine Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG), nämlich die Allgemeinheit vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu schützen.(Vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10.12.2018 - 5 K 754/18.NW -, Rn. 35, juris unter Hinweis auf BT-Drucksache 14/7758, S. 51.) Nur bei solchen Personen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen, sind die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, hinzunehmen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4/08 -, Rn. 5, juris (ständige Rechtsprechung).) Aufgrund der mit dem Waffenbesitz einhergehenden Risiken ist für die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit daher kein Nachweis erforderlich, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG normierten Unzuverlässigkeitstatbestand verwirklichen wird; ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht.

    Die unter Verletzung von § 34 Abs. 1 WaffG erfolgende Überlassung einer Waffe an einen Nichtberechtigten stellt einen gravierenden waffenrechtlichen Regelverstoß dar, der dem Grunde nach schon bei Einmaligkeit eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen vermag.(Vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10.12.2018 - 5 K 754/18.NW -, Rn. 39, juris; ebenfalls zum Vorliegen eines einmaligen Verstoßes: VG Stade, Urteil vom 02.09.2013 - 1 A 2185/12 -, Rn. 15, juris.).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird.(Vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.12.2018 - 7 B 11152/18 -, Rn. 18, juris (u.a.) unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, Rn. 17, juris.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird.(Vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.12.2018 - 7 B 11152/18 -, Rn. 18, juris (u.a.) unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, Rn. 17, juris.).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Vielmehr kann auch eine fahrlässige Tat einen "gröblichen" Verstoß i.S.d. der Norm darstellen; maßgebend für die Feststellung der Gröblichkeit i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ist, dass es sich nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit um einen schwerwiegenden Verstoß handelt.(Vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27.06.2018 - 12 B 2222/18 -, Rn. 26, juris sowie Ziffer 5.4 WaffVwV.) Zum anderen kann die strafgerichtliche Beurteilung der schuldhaften Begehung "von tatsächlichem Gewicht" sein, ohne jedoch hinsichtlich der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Bindungswirkung zu entfalten.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12/95 -, Rn. 24, juris.) Maßgebend für die Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ist deren ordnungsrechtlicher Zweck, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten.(Vgl. Heinrich , in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 5 WaffG, Rn. 24 (m.w.N.).).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Bei der auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellenden Prognose ist daher der allgemeine Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG), nämlich die Allgemeinheit vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu schützen.(Vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10.12.2018 - 5 K 754/18.NW -, Rn. 35, juris unter Hinweis auf BT-Drucksache 14/7758, S. 51.) Nur bei solchen Personen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen, sind die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, hinzunehmen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4/08 -, Rn. 5, juris (ständige Rechtsprechung).) Aufgrund der mit dem Waffenbesitz einhergehenden Risiken ist für die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit daher kein Nachweis erforderlich, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG normierten Unzuverlässigkeitstatbestand verwirklichen wird; ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht.
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Eine Ausnahme von der gesetzlichen Vermutung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24/91 -, Rn. 5, juris sowie hierzu VGH München, Beschluss vom 04.03.2016 - 21 CS 15.2718 -, Rn. 12, beck-online.).
  • OVG Saarland, 15.06.2015 - 1 A 57/15

    Zu den Anforderungen an Waffenverbote gemäß § 41 WaffG

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Im Fall der Klägerin liegt - wie bereits im Ausgangsbescheid festgestellt - ein Fall der sogenannten "absoluten" bzw. "obligatorischen" Unzuverlässigkeit(Vgl. zum Begriff der "obligatorischen Unzuverlässigkeit": OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 A 57/15 -, Rn. 30, juris.) i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. c WaffG vor.
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Eine Ausnahme von der gesetzlichen Vermutung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24/91 -, Rn. 5, juris sowie hierzu VGH München, Beschluss vom 04.03.2016 - 21 CS 15.2718 -, Rn. 12, beck-online.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Sind entsprechende Tatsachen hinreichend belegt, ist es Sache des Betroffenen, darzulegen und im Streitfall unter Beweis zu stellen, dass er trotzdem zuverlässig im Sinne des Waffenrechts ist.(Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.01.2018 - 7 B 11798/17 -, juris.) Davon ist im Fall der Klägerin nicht auszugehen.
  • VG Hannover, 27.06.2018 - 12 B 2222/18

    Abhandenkommen; Anzeigepflicht; berechtigte Person; Berichtigung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
    Vielmehr kann auch eine fahrlässige Tat einen "gröblichen" Verstoß i.S.d. der Norm darstellen; maßgebend für die Feststellung der Gröblichkeit i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ist, dass es sich nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit um einen schwerwiegenden Verstoß handelt.(Vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27.06.2018 - 12 B 2222/18 -, Rn. 26, juris sowie Ziffer 5.4 WaffVwV.) Zum anderen kann die strafgerichtliche Beurteilung der schuldhaften Begehung "von tatsächlichem Gewicht" sein, ohne jedoch hinsichtlich der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Bindungswirkung zu entfalten.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12/95 -, Rn. 24, juris.) Maßgebend für die Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ist deren ordnungsrechtlicher Zweck, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten.(Vgl. Heinrich , in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 5 WaffG, Rn. 24 (m.w.N.).).
  • VG Stade, 02.09.2013 - 1 A 2185/12

    Begründung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei Verstoß gegen die

  • VG Regensburg, 01.12.2015 - RN 4 S 15.1872

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG Münster, 09.07.2020 - 1 L 321/20
    vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, juris, Rn. 19, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 20 A 419/11 -, juris, Rn. 28 ff., m.w.N.; VG Saarland, Urteil vom 23. April 2019 - 1 K 1211/18 -, juris, Rn. 44, m.w.N.

    vgl. VG Saarland, Urteil vom 23. April 2019 - 1 K 1211/18 -, juris, Rn. 45, m.w.N.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10. Dezember 2018 - 5 K 754/18.NW -, juris, Rn. 39, m.w.N.

  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
    Der Überlassende trägt persönlich die Verantwortung dafür, dass seine Waffen ordnungsgemäß von anderen erworben werden (vgl. Gade, a.a.O., § 34 Rn. 2), sodass die Antragstellerin verpflichtet war, vor Übergabe der Kurzwaffe zu prüfen, ob Frau ... zum Erwerb dieser berechtigt ist (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 23. April 2019 - 1 K 1211/18 -, juris Rn. 39 f.).
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